Der Spiegel zu Online-Scheidungen

Spiegel online

Die Trennung mit der Maus

Von Sebastian Wieschowski (31.12.2007)

In Australien können zerstrittene Paare vor dem Gang zum Scheidungsrichter in einem Chatroom die gesetzlich vorgeschriebene Paarberatung absolvieren. Auch deutsche Juristen bieten die bequeme und kostengünstige Scheidung per Internet an. Rechtsanwaltskollegen sind jedoch skeptisch.

Es ist wie damals, als Tom im August 1999 seine Frau Susan bei ICQ kennenlernte. Er wollte die Benutzernummer eines Freundes eingeben - ein Zahlendreher führte den Industriemechaniker aus Cairns im Nordosten Australiens und die Grundschullehrerin aus Sydney zusammen. Damals hieß Susan noch "nuffle71", damals verschickte sie bunte Smileys und schickte per Tastatur ihren Gemütszustand in Kurzform auf den Bildschirm ihrer Chat-Bekanntschaft.

Aus der Web-Freundschaft wurde Liebe, aus der Pixel-Partnerschaft eine kleine Familie mit Tochter Anne. Doch irgendwann begann es, zu kriseln - lautstarker Streit, oft bis in die Nacht. Irgendwann packte Susan ihre Sachen ein, verlangte die Scheidung und verschwand. Wenig später trafen sich Susan und Tom erneut im Chat - diesmal jedoch in Begleitung eines namenlosen Scheidungsschlichters.

Der Schlichter sezierte im Dreier-Chatroom ihre Beziehung und verteilte nüchtern, was von der großen Liebe übrig blieb: Wer bekommt den Hund, was geschieht mit dem gemeinsamen Auto, wo soll Töchterchen Anne leben? Immer wieder flackert ein grünes Licht unter den einzelnen Streitthemen auf, das Wort "resolved" leuchtet auf - ein weiterer Streitpunkt ist geklärt. Nach drei Stunden sind alle Punkte abgearbeitet, die "chat session" beendet und das Ehepaar so gut wie geschieden.

Web-Scheidung - schnell, vertraulich und kostengünstig

Was in Deutschland noch undenkbar ist, geht in Australien ganz bequem per Mausklick: Vor dem Gang zum Scheidungsrichter können zerstrittene Paare in einem Chatroom die gesetzlich vorgeschriebene Paarberatung absolvieren. ResolutionOnline hilft zerstrittenen Paaren in Australien auf den letzten Schritten zur Scheidung - denn nach australischem Recht ist "down under" vor dem Gang zum Scheidungsrichter ein Gespräch mit einem unabhängigen Vermittler verpflichtend - diese Krisensitzung kann nun auch im Internet-Chatroom stattfinden.

Als "schnell, vertraulich und kostengünstig" preist das Unternehmen aus Brisbane seine Dienste an. Schließlich ist Australien ein großes Land und die benötigten Vermittlungsgespräche, an deren Ende das "Dispute Resolution Certificate" ausgestellt wird, nicht überall und ständig verfügbar. Sogar der Family Court of Australia (FCA), das zuständige Bundesgericht für Familienrechtsfälle, unterstützt die Online-Mediation. Die Begründung: Bevor sie sich gar nicht einigen, sollen Paare lieber per Internet die Scheidung regeln.

Online-Trennung mit hoher Sozialkompetenz

Auch in Deutschland gibt es Anhänger der Internet-Mediation: "Dabei handelt es sich definitiv um eine interessante Idee", urteilt Josef Linsler, Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht. "Für uns stehen Mediation, Vermittlung und einvernehmliche Scheidung an oberster Stelle, denn gemeinsam getroffene Regelungen halten länger und werden besser eingehalten als die von einem Richter angeordneten", begründet Linsler.

Kein Wunder, dass auch deutsche Web-Anbieter versuchen, die Scheidung per Internet zu fördern: "Wenn zwei Menschen sich einig sind, dass nichts mehr geht, und der Gesetzgeber eine Mediation vor Einreichung der Scheidung vorgesehen hat, dann können gerade diese Menschen dem Gesetz durch die Mediation im Chat schnell und kostengünstig Rechnung tragen", meint Dr. Christopher Pruefer, vertretungsberechtigter Direktor der "Added Life Value AG.". Seine Firma will ab dem Jahr 2008 als erstes deutsches "Unternehmen mit hoher Sozialkompetenz" die sogenannte Online-Scheidung anbieten: Neben der wirklichen Begleitung der Menschen in dieser Krisenphase will der Internet-Dienst seine Kunden auch nach der Trennung begleiten. "Trennung und Scheidung per Internet sind in sehr vielen Ländern kein Tabu mehr", versichert Pruefer.

Wer sich einig ist, spart Geld

Bereits jetzt bieten zahlreiche Anwälte im Internet sogenannte "Online-Scheidungen" an. Einer der Vorreiter ist Thomas von der Wehl aus Kiel: "Unser Angebot richtet sich speziell an scheidungswillige Eheleute, zwischen denen alles bereits geklärt ist oder zwischen denen es nichts Streitiges zu klären gibt", erklärt der Fachanwalt für Familienrecht. Seine Kunden seien meist Eheleute, die seit längerer Zeit voneinander getrennt leben und bei denen nur der letzte Schritt, nämlich der Gang vor den Scheidungsrichter, noch fehlt.

"Der gesamte Schriftverkehr läuft auf Wunsch per E-Mail ab", erklärt Thomas von der Wehl. "Aufgrund der vereinfachten Abwicklung einer einvernehmlichen Scheidung, die auch für das Gericht gilt, beantrage ich eine Reduzierung des Gegenstandswertes um 25 Prozent", sagt der Scheidungsanwalt. Außerdem hätten sich die Kosten bereits zu Beginn des Verfahrens halbiert, weil beide Ehepartner auf einen gemeinsamen Anwalt zurückgreifen.

Scheidungsverfahren bleibt konventionell

Die Rechtsanwaltskammern stehen den Web-Angeboten ihrer Mitglieder jedoch skeptisch gegenüber: "Es handelt sich bei den Angeboten im Internet lediglich um die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Das übrige Scheidungsverfahren läuft auf konventionellem Wege ab", stellt Peggy Fiebig, Referentin bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin, klar.

"Gerade bei einem Scheidungsverfahren, das ja in der Regel auch höchst private Dinge umfasst, kommt es jedoch auf das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant an", unterstreicht die Rechtsanwältin.

Einladung zur Trennungsvorbereitung per E-Mail

Wer in Australien den Bund fürs Leben im virtuellen Chatroom brechen will, muss sich beim Anbieter zuerst einen Termin holen. Dafür ist ein Formular mit zahlreichen Details auszufüllen, auch über "the person you are separating from", also die Person, von der man sich scheiden lassen will. Wenn der Noch-Lebensgefährte von dem virtuellen Trennungsversuch nichts weiß, informiert ihn ResolutionOnline bequem per E-Mail.

Hat auch der Partner der Chat-Trennung zugestimmt, wohnt ein unabhängiger Sachverständiger dem virtuellen Gespräch zwischen den zerstrittenen Parteien bei und versucht, zu vermitteln. Nach der Verhandlung drucken die Streitparteien über die Web-Seite eine standardisierte Vereinbarung aus, in der alle Trennungsmodalitäten festgehalten werden. Der virtuelle Rosenkriegsschlichter berechnet für unkomplizierte Scheidungsfälle mindestens 320 australische Dollar, je nach Streitintensität wird der Chat teurer.

Über den Online-Buchladen auf der Web-Seite hat sich auch Tom gewundert, der sich von seiner Web-Liebe und späteren Ehefrau Susan im Chat trennte. Ansonsten sei ResolutionOnline im Vergleich zu so manchem "non-virtual war of roses" eine geradezu angenehme Angelegenheit. Bei einem Liebes-Burnout habe man schließlich keine Lust auf stundenlange Verhandlungen und auch eine gewisse Abneigung, den Partner im "real life" zu sehen. "In order to speed up the process", also um die ganze Sache zu beschleunigen, warteten die Noch-Eheleute Tom und Susan deshalb geduldig, bis dass der Krisenprofi von ResolutionOnline sie im Chatroom schied.