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NEU: Ihre Online-Scheidung schnell & preiswert |
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Hier informieren und sparen.
Bei diesem Preisbeispiel zahlen Sie für die Anwaltsgebühren in Raten 11 mal 49,- € und eine Abschlußrate in Höhe von 47,08 €. Wenn gewünscht, können auch die Gerichtskosten bequem in Raten beglichen werden. Bei Gewährung von ratenfreier Prozesskostenhilfe (PKH) ist Ihre Scheidung kostenlos.
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Selbstverständlich führen unsere beauftragten Rechtsanwälte Ihre Scheidung in allen Fällen so günstig und schnell
wie möglich durch! Die Rechtsanwälte halten sich an das in Deutschland geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
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| Gerichtskosten: |
Euro 178,- |
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| Anwaltskosten: |
Euro 586,08 |
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Sie zahlen wie folgt:
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| Gerichtskosten: |
Euro 178,- |
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(Hinweis: Erst bei Zahlung der Gerichtskosten fängt das Gericht zu arbeiten an.)
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Anwaltskosten:
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| 1. - 11. Rate |
je Euro 49,- |
= Euro 539,- |
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| Abschlussrate |
1 x Euro 47,08 |
= Euro 47,08 |
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| Anwaltskosten gesamt: |
Euro 586,08 |
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Voraussetzungen für diesen Preis sind:
- Ein Ehegatte hat ein Nettoeinkommen von Euro 1.500,--, der andere Ehegatte versorgt den Haushalt oder ist HARTZ IV Empfänger.
- Es handelt sich um eine einvernehmliche Scheidung. Wir beantragen zudem eine Reduzierung des Streitswertes um 30%.
- Die Ehegatten haben ein gemeinsames, minderjähriges Kind. Hierfür werden Euro 250,-- abgezogen.
Wichtig!:
- Auch in allen anderen Fällen werden unsere Kooperationsanwälte Ihre Scheidung so günstig und so schnell wie möglich durchführen!
Kontaktieren Sie uns einfach, wir informieren Sie und helfen Ihnen weiter:
E-Mail:
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Scheidungs-Hotline: 01805 / 606 123 (14 Cent / Minute, Mobilpreise ggf. abweichend)
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