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Ablauf der Online-Scheidung (zum Ausdrucken für Sie) DruckenDrucken E-MailE-Mail
Easy-Divorce wird alles tun, damit Ihre Scheidung so schnell und unkompliziert wie möglich durchgeführt wird.

Der Ablauf im Einzelnen:

  • Bitte füllen Sie zunächst das Scheidungsformular möglichst vollständig aus. Sie können das Formular DIREKT online zusenden, oder auch ausdrucken und uns dann per Fax zusenden.
  • Wie wird Ihre Scheidung durchgeführt? Für Ihre Scheidung wird ein Easy-Divorce Kooperationsanwalt beauftragt, der Ihre Scheidung selbstständig und so schnell wie möglich durchführt, und nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) die Mindestgebühren abrechnet.
  • Für den Scheidungsantrag bei Gericht wird das Original der Heiratsurkunde benötigt. Jedoch reicht es für die Einleitung der Scheidung aus, wenn Sie uns zunächst eine Kopie der Heiratsurkunde zusenden, und das Original dann zum eigentlichen abschließenden Scheidungstermin mitnehmen und vorlegen.
  • Jedesmal, wenn Sie uns etwas zuschicken (z.B. Kopie der Heiratsurkunde), erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. So wissen Sie genau, dass wir alles erhalten haben und dass wir uns um Sie kümmern.
  • Das Gericht bearbeitet den Scheidungsantrag dann, wenn die Gerichtskosten überwiesen sind. Sobald Sie die Kosten ausgeglichen haben, wird der Scheidungsantrag umgehend gefertigt und bei Gericht eingereicht.

Tipp: Je schneller Sie die Rechnung bezahlen, desto schneller kann Ihr Scheidungsverfahren vor Gericht eingeleitet werden.

Hinweis:Die Kooperationsanwälte von Easy-Divorce.de akzeptieren auch Ratenzahlungen, damit Sie bei einem eventuellen finanziellen Engpass trotzdem die Scheidung durchführen können. Falls Sie andere als im Bezahlformular dargestellte Ratenzahlungen wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
Scheidungs-Hotline: 01805 / 606 123 (14 Cent / Minute, Mobilpreise ggf. abweichend)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

  • Das Gericht leitet Ihren Ehescheidungsantrag an den anderen Ehegatten weiter. Dieser sollte dem Gericht mitteilen, dass er der Ehescheidung zustimmt. Selbstverständlich ist er berechtigt, sich einen eigenen Rechtsanwalt zu nehmen.
  • Das Gericht versendet für den Versorgungsausgleich an Sie und den anderen Ehegatten jeweils einen Fragebogen, in denen Sie beide ihre Arbeitsverhältnisse und ihre Sozialversicherungsnummer darlegen müssen. Auch über die nebenher bestehenden Rentenversicherungen ist Auskunft zu geben. Diese Fragebögen füllen Sie bitte aus und senden diese an das Gericht.
  • Es erfolgt dann eine Klärung der Rentenanwartschaften durch den jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger wie z.B. die BfA und die LVA. Diese errechnen die Höhe der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
  • Nachdem die Rentenanwartschaften geklärt sind und Sie und Ihr Ehegatte sich über alle streitigen Punkte geeinigt haben, bestimmt das Gericht einen Termin für die Ehescheidung. Zum Scheidungstermin müssen Sie beide persönlich erscheinen. Zu diesem Termin bringen Sie bitte den Personalausweis und die Heiratsurkunde im Original mit.
  • Der Scheidungstermin dauert bei einer einverständlichen Scheidung 10-15 Minuten. Sofern Sie unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften erworben haben, wird dem Ehegatten, der weniger erworben hat, ein Teil der Rentenanwartschaften des anderen Ehegatten übertragen.
    Wenn nun Sie beide erklären, dass sie die Ehe nicht mehr aufrecht erhalten wollen, wird die Ehe geschieden.
  • Falls sich bei Gericht noch ein Anwalt findet, der kurz einen Rechtsmittelverzicht gegen das Scheidungsurteil erklärt, wird die Scheidung bereits an diesem Tag rechtskräftig und damit wirksam. Ansonsten wird die Scheidung einen Monat nach Zugang des Scheidungsurteils an beide Parteien rechtskräftig, so dass die Ehe ab diesem Zeitpunkt als geschieden gilt.

Tipp: Das Scheidungsurteil erhalten Sie per Post übersandt. Nach der Scheidung müssen Sie sich gegebenenfalls um eine eigene Krankenversicherung innerhalb von 3 Monaten bemühen. Außerdem kann wieder der Geburtsname oder der vor der Ehe geführte Name angenommen werden. 

Wenn Sie noch Fragen zum Ablauf der Online-Scheidung haben, können Sie uns jeder Zeit erreichen:
Scheidungs-Hotline: 01805 / 606 123 (14 Cent / Minute, Mobilpreise ggf. abweichend)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.


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der gerichtlichen Gebühren.

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Fax: +49 (0)211 / 99 43 95 - 26
URL: www.easy-divorce.de
E-Mail: kontakt@easy-divorce.de
Scheidungs-Hotline: 01805 / 606 123
(14 Cent / Minute, Mobilpreise ggf. abweichend)

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